1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegen alle Angebote, Rechnungen und Vereinbarungen (gegenwärtige oder zukünftige) zwischen BEL Lighting SRL (dem „Verkäufer“) und seinem Kunden (dem „Kunden“) den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen integralen Bestandteil davon bilden und den Einkaufsbedingungen des Kunden vorgehen. Letztere gelten nur dann als vom Verkäufer akzeptiert, wenn eine ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden besteht. Der Kunde erkennt an, dass jede Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer ausdrücklich von der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abhängig ist.
Jegliche Abweichung oder Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für den Verkäufer nur verbindlich, wenn sie schriftlich von ihm bestätigt wurde.
Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der französischen Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Übersetzung hat die französische Version Vorrang.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge über Produkte, unabhängig davon, ob es sich um Standardware, Sonderanfertigungen oder spezifische Dienstleistungen handelt, sowie für Verträge über Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten.
Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde unwiderruflich, an die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein, wie sie auf der Website des Verkäufers veröffentlicht sind.
2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden Preise, Broschüren, Kataloge und Angebote nur unverbindlich und zu Informationszwecken bereitgestellt und stellen keine Verpflichtung für den Verkäufer dar. Dieser behält sich das Recht vor, diese jederzeit zu ändern oder zu berichtigen. Ein Vertrag gilt erst nach schriftlicher Bestätigung des Angebots durch den Verkäufer als abgeschlossen. Liegt keine vorherige schriftliche Preisvereinbarung vor, gelten die in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste aufgeführten Tarife.
3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die in jeder schriftlichen Bestätigung, Vereinbarung oder sonstigem Dokument angegebenen Lieferfristen rein unverbindlich und für den Verkäufer nicht bindend. Eine verspätete Lieferung kann in keinem Fall eine Auflösung des Vertrags rechtfertigen. Im Falle einer Verzögerung beschränkt sich die Haftung des Verkäufers ausschließlich auf direkte und vorhersehbare Schäden und ist auf 5 % des Vertragswertes (ohne MwSt.) begrenzt, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Jede Änderung der Bestellung führt automatisch zu einer möglichen Verlängerung der ursprünglich angegebenen Lieferfristen.
Ebenso kann jede Verzögerung bei der Zahlung der gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Bestellung vereinbarten Anzahlungen zur Aussetzung der Lieferung und zur Anpassung der angegebenen Lieferfristen führen.
4. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass sämtliche Waren und Materialien bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleiben.
Bis zur vollständigen Bezahlung und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers darf der Kunde diese Güter in keinem Fall abtreten, verpfänden, als Sicherheit verwenden oder auf irgendeine Weise – weder rechtlich noch physisch – übertragen.
5. Alle Waren und Materialien werden gemäß den INCOTERMS® 2020 geliefert, wie schriftlich zwischen dem Verkäufer und dem Kunden vereinbart. Sofern kein spezifischer INCOTERM® in einer gesonderten Vereinbarung vorgesehen ist, erfolgt die Lieferung gemäß INCOTERMS® 2020 Ex Works (Lager des Verkäufers). Die Abnahme der Waren und Materialien erfolgt am Lieferort, und das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung geht mit der Lieferung auf den Kunden über, unbeschadet eines etwaigen Eigentumsvorbehalts.
Alle Fracht- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn der Verkäufer den Transport organisiert oder in irgendeiner Weise erleichtert.
Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Annahme der Waren zum vom Verkäufer angegebenen Datum und zur angegebenen Uhrzeit sicherzustellen. Andernfalls trägt er allein die Verantwortung für alle daraus entstehenden Schäden.
6. Weigert sich der Kunde, die Lieferung anzunehmen, verhindert er die Lieferung durch den Verkäufer oder verzögert er deren Annahme erheblich, so ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag durch einfache schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen, ohne dass eine gerichtliche Intervention oder sonstige Formalitäten erforderlich sind.
Ab dem Zeitpunkt dieser Mitteilung gilt der Vertrag als vom Kunden schuldhaft wegen Vertragsbruchs aufgelöst, was die Zahlung einer Entschädigung zur Folge hat. Unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden nachzuweisen und dessen Ersatz zu verlangen, wird diese Entschädigung pauschal auf mindestens 25 % des Gesamtkaufpreises (ohne MwSt.) festgesetzt und kann im Falle von maßgefertigten Waren oder Arbeiten auf bis zu 75 % erhöht werden.
Dieser Betrag stellt eine nach Treu und Glauben vorgenommene Schätzung der dem Verkäufer entstandenen Schäden und Verwaltungskosten dar, und der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass es sich um einen pauschalen Schadensersatz und nicht um eine Vertragsstrafe handelt.
Sollten zum Zeitpunkt der Verweigerung, Verhinderung oder erheblichen Verzögerung bereits Teillieferungen erfolgt sein, ist der Verkäufer berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen und den Vertrag hinsichtlich des verbleibenden Teils zu kündigen.
Auch diese Kündigung erfolgt durch einfache schriftliche Mitteilung an den Kunden, ohne gerichtliche Schritte oder weitere Formalitäten.
Ab dem Datum dieser schriftlichen Mitteilung gilt der betreffende Teil des Vertrags als vom Kunden schuldhaft wegen Vertragsbruchs aufgelöst, wodurch dem Verkäufer ebenfalls eine Entschädigung zusteht.
Unbeschadet seines Rechts, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen, wird diese Entschädigung ebenfalls pauschal auf mindestens 25 % des Gesamtkaufpreises (ohne MwSt.) festgesetzt und kann im Falle von maßgefertigten Waren oder Arbeiten auf bis zu 75 % erhöht werden.
Dieser Betrag stellt eine nach Treu und Glauben vorgenommene Schätzung der vom Verkäufer erlittenen Schäden und Verwaltungskosten dar. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass es sich um einen festen Schadenersatz und nicht um eine Vertragsstrafe handelt.
7. Sofern nicht ausdrücklich anders in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, verstehen sich die dem Kunden mitgeteilten Preise ohne Steuern, Abgaben oder sonstige von den Behörden erhobene Gebühren, die gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem Verkauf oder dem Kauf der Waren und Materialien fällig werden können.
Die Zahlung dieser Steuern, Abgaben oder Gebühren liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Sollten diese dem Verkäufer auferlegt oder von ihm gesetzlich zu entrichten sein, verpflichtet sich der Kunde, sie unverzüglich zu erstatten.
8. Alle Rechnungen sind auf das in der Rechnung des Verkäufers angegebene Bankkonto oder auf ein anderes vom Verkäufer rechtzeitig schriftlich mitgeteiltes Bankkonto zu zahlen.
Die Zahlungen müssen in voller Höhe und ohne jegliche Kürzung oder Abzug von Bankgebühren erfolgen. Der in Rechnung gestellte Betrag muss spätestens am auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben sein.
Jeder Zahlungsverzug zieht von Rechts wegen und ohne Mahnung die Anwendung eines vertraglich und gesetzlich festgelegten Verzugszinses von 1 % pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum nach sich. Diese Zinsen werden jährlich kapitalisiert, vorbehaltlich einer Mahnung, die der Verkäufer dem Kunden per Einschreiben zusendet.
Wurde dem Kunden vom Verkäufer eine Ratenzahlung gewährt, so wird im Falle des Verzugs oder der Nichtzahlung einer einzigen Rate der gesamte noch ausstehende Restbetrag sofort fällig, einschließlich Zinsen und einer vertraglich festgelegten Vertragsstrafe gemäß den nachstehenden Artikeln 9, 11 und/oder 12 sowie etwaigen weiteren anwendbaren Vertragsstrafen.
9. Im Falle des Zahlungsverzugs und nach erfolgter Mahnung per Einschreiben wird jeder unbezahlte Restbetrag von Rechts wegen um 12 % erhöht, mit einem Mindestbetrag von 125 €, als vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe zur Deckung außergerichtlicher Kosten. Dieser Betrag stellt eine nach Treu und Glauben vorgenommene Schätzung der vom Verkäufer erlittenen Schäden und Verwaltungskosten dar, und der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass es sich um einen festen Schadenersatz und nicht um eine Vertragsstrafe handelt. Ab dem Zeitpunkt der Mahnung trägt auch diese Entschädigung Zinsen zum vertraglich festgelegten Satz von 1 % pro Monat. Diese Bestimmung gilt unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden nachzuweisen und dessen Ersatz zu verlangen.
10. Jede Zahlung, auch teilweise und vorbehaltlos, gilt als Annahme der vom Verkäufer ausgestellten Rechnung. Teilzahlungen werden stets unter allen allgemeinen Vorbehalten und ohne anerkennende oder nachteilige Wirkung akzeptiert. Sie werden vorrangig auf etwaige gerichtliche Kosten angerechnet, sodann auf die fälligen Zinsen, auf die anwendbare pauschale Vertragsstrafe (gemäß Punkt 9 dieser Bedingungen oder einer ausdrücklich abweichenden Vereinbarung) und zuletzt auf den Hauptbetrag.
11. Im Falle eines Zahlungsverzugs bei Fälligkeit und nach erfolgloser Mahnung per Einschreiben gilt der Kunde als vertragsbrüchig. Der Verkäufer ist dann jederzeit berechtigt, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein, den Vertrag mit sofortiger Wirkung wegen Vertragsbruchs zu kündigen. Diese Kündigung wird dem Kunden per Einschreiben mitgeteilt.
In diesem Fall und gemäß den Bestimmungen von Punkt 4 oben ermächtigt der Kunde den Verkäufer ausdrücklich, die Waren und Materialien unabhängig von deren Standort zurückzuholen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rückholung zu erleichtern und deren Durchführung uneingeschränkt zu ermöglichen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 % des Gesamtkaufpreises (ohne MwSt.) zu zahlen, wobei dieser Betrag im Falle von maßgeschneiderten Arbeiten auf 75 % erhöht wird. Dieser Betrag stellt eine nach Treu und Glauben vorgenommene Schätzung der vom Verkäufer erlittenen Schäden und Verwaltungskosten dar, und der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass es sich um einen festen Schadenersatz und nicht um eine Vertragsstrafe handelt.
Diese Bestimmung gilt unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden nachzuweisen und dessen Ersatz zu verlangen.
12. Im Falle des Zahlungsverzugs bei Fälligkeit ist der Verkäufer berechtigt, alle noch nicht ausgeführten Bestellungen zu stornieren oder deren Ausführung auszusetzen, durch einfache Mitteilung an den Kunden per Einschreiben. Jede Stornierung zieht eine vom Kunden zu zahlende pauschale Entschädigung in Höhe von 25 % des Gesamtkaufpreises (ohne MwSt.) nach sich, die im Falle von maßgeschneiderten Arbeiten auf 75 % erhöht wird. Dieser Betrag stellt eine nach Treu und Glauben vorgenommene Schätzung der vom Verkäufer erlittenen Schäden und Verwaltungskosten dar, und der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass es sich um einen festen Schadenersatz und nicht um eine Vertragsstrafe handelt.
Diese Bestimmung gilt unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden nachzuweisen und dessen Ersatz zu verlangen.
13. Im Falle des Zahlungsverzugs bei Fälligkeit werden alle vom Kunden geschuldeten Beträge – unabhängig davon, ob sie bereits fällig sind oder nicht – von Rechts wegen und ohne Mahnung sofort fällig. Darüber hinaus behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung das Recht vor, ein Zurückbehaltungsrecht an allen sich noch in seinem Besitz befindlichen Waren des Kunden auszuüben.
14. Wenn objektive Anzeichen darauf hindeuten, dass der Kunde Liquiditätsschwierigkeiten hat (insbesondere bei protestierten Wechseln, Kündigung von Kreditlinien, vorläufigen oder vollstreckbaren Pfändungen oder unbezahlten Schulden), ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen von der Stellung ausreichender Sicherheiten abhängig zu machen.
15. FÜNFJÄHRIGE GARANTIE FÜR DIE PRODUKTE
Die Gesellschaft BEL Lighting SRL (der Verkäufer) garantiert, dass die Produkte der Marke „BEL Lighting“ (Produkte) bei bestimmungsgemäßer Verwendung frei von Herstellungs- und/oder Materialfehlern sind, und zwar für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab dem Rechnungsdatum.
Die Garantieansprüche unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen sowie den nachfolgenden Bedingungen. Die Standard-Garantiezeit beträgt drei (3) Jahre ab dem Lieferdatum.
Um die 5-Jahres-Garantie zu erhalten, muss der Kunde auf unserer Website www.bel-lighting.com alle Felder des Formulars „Garantieverlängerung“ ausfüllen und nach Annahme der Allgemeinen Verkaufsbedingungen auf „Meine Produkte registrieren“ klicken.
Der Antrag muss spätestens 90 (neunzig) Tage nach dem Rechnungsdatum der betreffenden Artikel gestellt werden. Eine Empfangsbestätigung wird Ihnen zugesendet, die im Falle einer Reklamation stets vorzulegen ist.
Der Verkäufer lehnt ausdrücklich jegliche weitere Zusicherungen und Garantien ab, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich jeglicher Gewährleistung der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
Die Garantie gilt ab dem 01.04.2025 und tritt mit dem Rechnungsdatum in Kraft.
16. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Verkäufer gelieferten Waren, Materialien und Verpackungen bei der Lieferung visuell zu überprüfen. Jeder Mangel oder sichtbare Schaden muss auf dem Lieferschein vermerkt werden.
Darüber hinaus muss der Kunde, um seine Rechte zu wahren, dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Tagen nach der Lieferung, eine Kopie des Lieferscheins sowie einen detaillierten und dokumentierten Bericht über die festgestellten Mängel und/oder Schäden, einschließlich aller relevanten Nachweise, übermitteln.
Auf Aufforderung des Verkäufers hat der Kunde jedes mangelhafte Produkt (sowie dessen Originalverpackung mit Etikett) oder jede mangelhafte Verpackung zur Inspektion bereitzustellen. Er kann außerdem verpflichtet werden, auf Anforderung des Verkäufers diese mangelhaften Produkte und/oder Verpackungen an den Verkäufer oder an einen benannten Servicepartner zurückzusenden.
Der Verkäufer kann nicht für offensichtliche Mängel haftbar gemacht werden, wenn der Kunde die Bestimmungen dieses Artikels oder die Rückgabeprozeduren und/oder Anweisungen des Verkäufers nicht einhält.
17. Vorbehaltlich der Einhaltung der nachstehend genannten Garantiebedingungen kann der Verkäufer nur für einen versteckten Mangel haftbar gemacht werden, wenn dieser auftritt:
18. Die folgenden Garantiebedingungen gelten für alle gelieferten Produkte:
18.1 Die Garantie gilt nur, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
18.2 Für Produkte, die für den Außenbereich und/oder für feuchte Umgebungen bestimmt sind:
Die Außenleuchten werden aus verschiedenen Materialien hergestellt und durchlaufen einen strengen internen Vorbehandlungs- und Beschichtungsprozess. Dieses Verfahren gewährleistet eine hohe Qualität und bietet optimalen Schutz gegen Korrosion, Abrieb und Abblättern. Zahlreiche Modelle bestehen zudem aus unbehandelten Naturmaterialien wie Edelstahl, Aluminium, Messing, Kupfer oder belgischem Blaustein, was eine harmonische Integration in eine natürliche Umgebung ermöglicht.
Die Produkte sind nur dann durch diese Garantie abgedeckt, wenn Mängel vorliegen, die ihre strukturelle, mechanische oder elektrische Sicherheit gefährden und auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Die Garantie gilt nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
18.3 Die Garantie deckt die folgenden Fälle nicht ab, und der Verkäufer kann hierfür nicht haftbar gemacht werden :
19. Zusätzliche Garantiebedingungen für LED-Produkte :
20. Bestimmungen im Falle des Verdachts auf einen versteckten Mangel an einem Produkt :
21. Haftungsbeschränkung
21.1 Wird der Verkäufer gemäß den Bestimmungen der Artikel 18, 19 oder 20 ordnungsgemäß über einen sichtbaren Mangel oder einen versteckten Mangel informiert und sind die Garantiebedingungen erfüllt, so stehen dem Kunden ausschließlich die folgenden Rechtsbehelfe zu – nach alleinigem Ermessen des Verkäufers :
- (i) die Reparatur des mangelhaften Produkts ;
- (ii) der Ersatz der mangelhaften Teile oder des gesamten Produkts ;
- (iii) die vollständige oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises des mangelhaften oder nicht konformen Produkts.
Hat der Kunde offene Forderungen gegenüber dem Verkäufer, so ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden – wie in Artikel 18 beschrieben – bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Beträge auszusetzen.
Mit Ausnahme der direkt mit der Reparatur oder dem Austausch defekter Teile verbundenen Kosten übernimmt der Verkäufer keinerlei weitere Kosten, insbesondere keine Transport- oder Installationskosten, noch irgendwelche direkten oder indirekten Aufwendungen oder Schäden. Der Verkäufer übernimmt keine weitere finanzielle Verantwortung im Zusammenhang mit Mängeln der gelieferten Produkte und Materialien oder deren möglichen Folgen.
Insbesondere übernimmt der Verkäufer im Rahmen dieser Garantie keinerlei Haftung für indirekte, besondere oder Folgeschäden, noch für finanzielle Verluste jeglicher Art, einschließlich entgangener Gewinne, Zinsen, Einnahmen, erwarteter Einsparungen oder Geschäftsgewinne, Rufschädigung oder Schäden Dritter.
Jede zusätzliche Haftung, die sich aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt, ist – soweit gesetzlich zulässig – streng begrenzt :
- (i) entweder auf den in Rechnung gestellten Wert der Bestellung des Kunden oder zumindest auf den betreffenden Teil der Bestellung ;
- (ii) oder, falls die Haftpflichtversicherung des Verkäufers zur Anwendung kommt, auf den von dieser Versicherung gedeckten Betrag.
Die oben genannte Haftungsgrenze gilt auch für etwaige Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten. Der Kunde verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese Haftungsgrenze überschreiten.
Entscheidet sich der Verkäufer für den Austausch des defekten Produkts (oder eines Teils davon), kann das Ersatzprodukt oder -teil vom Original abweichen, insbesondere aufgrund technischer Weiterentwicklungen oder geringfügiger Designänderungen seit der Markteinführung des ursprünglichen Produkts. Das Ersatzprodukt oder -teil wird jedoch eine gleichwertige Funktionalität wie das ersetzte Element bieten. Die Garantie bleibt für das reparierte oder ersetzte Produkt bzw. Teil weiterhin bestehen und gilt für die verbleibende Dauer der ursprünglichen Garantie.
Wählt der Verkäufer die Rückerstattung des Kaufpreises des defekten Produkts, zahlt er dem Kunden den entsprechenden Betrag zurück. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde, seinem eigenen Endkunden den für das betreffende Produkt gezahlten Betrag zurückzuerstatten.
21.2 Alle Lichtberatungen und -empfehlungen – insbesondere, aber nicht ausschließlich, in Form von Planungen oder photometrischen Entwürfen – die vom Verkäufer dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, erfolgen unverbindlich und ohne jegliche Verpflichtung. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit oder Eignung dieser Beratungen und Empfehlungen. Der Kunde ist allein für die Installation der Produkte des Verkäufers verantwortlich und verpflichtet sich, den Verkäufer von jeglichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang freizustellen.
Außer im Falle von Betrug oder vorsätzlichem Fehlverhalten lehnt der Verkäufer jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden ab, die aus Handlungen oder Entscheidungen resultieren, die auf diesen Beratungen und Empfehlungen beruhen.
Sollte der Verkäufer trotz dieser Bestimmungen gemäß zwingendem geltendem Recht haftbar gemacht werden, ist jegliche Entschädigung für Folgeschäden oder Schäden, die aus diesen Beratungen und Empfehlungen resultieren, in jedem Fall auf den durch die Versicherung des Verkäufers gedeckten Betrag beschränkt.
21.3 Endnutzer – also Personen, die Produkte bei den Kunden des Verkäufers und nicht direkt beim Verkäufer gekauft haben – müssen alle Rücksendeanfragen an den betreffenden Kunden richten.
Der Verkäufer wird keine Rücksendeanfragen direkt von Endnutzern bearbeiten.
21.4 QDer Kunde verpflichtet sich, den Verkäufer über alle Beschwerden im Zusammenhang mit den erhaltenen Produkten zu informieren. Auf Anfrage des Verkäufers ist der Kunde verpflichtet, diese Beschwerden sorgfältig zu verfolgen, um das Ansehen der Produkte und des Verkäufers zu wahren und jeglichen Schaden oder Zweifel an deren Qualität zu vermeiden.
22. Sofern keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, dürfen die vom Kunden an den Verkäufer geschuldeten Beträge keinesfalls mit etwaigen Forderungen verrechnet werden, auf die der Kunde seiner Meinung nach Anspruch hat. Darüber hinaus ist der Kunde in keinem Fall berechtigt, sich auf solche Ansprüche zu berufen, um seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer zu verzögern oder auszusetzen.
23. Im Falle höherer Gewalt – auch wenn diese nicht zu einer dauerhaften und/oder absoluten Unmöglichkeit der Vertragserfüllung führt – ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen einseitig auszusetzen oder zu kündigen, nachdem er den Kunden darüber informiert hat. Diese Aussetzung oder Kündigung begründet keinerlei Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz zugunsten des Kunden.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass unter höherer Gewalt insbesondere – jedoch nicht abschließend – folgende Ereignisse zu verstehen sind: Krieg, Streik oder Aussperrung, außergewöhnlicher Rohstoff- oder Warenmangel, Unwetter, Brand, Katastrophen, Epidemien oder Pandemien (einschließlich aller daraus resultierenden Maßnahmen, Beschlüsse oder Handlungen staatlicher Stellen) sowie jede behördliche Entscheidung, die sich auf die Erfüllung der Verpflichtungen auswirkt, sei es beim Verkäufer oder bei dessen Lieferanten.
24. Die Nichtigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt in keiner Weise die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Gegebenenfalls verpflichten sich der Verkäufer und der Kunde, in gutem Glauben zu verhandeln, um die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, deren Zweck und Tragweite der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entsprechen.
25. Sofern der Verkäufer nicht beschließt, Klage gegen den Kunden vor den Gerichten des Gerichtsbezirks am Sitz des Kunden zu erheben, unterliegen alle Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Kunden der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat.
Diese Gerichtsstandklausel gilt für alle Verfahren, einschließlich Eilverfahren und solche zur Erlangung einstweiliger oder sichernder Maßnahmen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für alle Fragen, die in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich geregelt sind, gilt das anwendbare allgemeine Recht.